Die Akteure der Tripartiten Berufsbildungskonferenz haben am 11. November 2021 ihre Absicht geäussert, sich im Rahmen ihrer Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für die Einhaltung verschiedener Grundsätze einzusetzen.
Die solidarische Beachtung des Berufswahlfahrplans sei im Interesse der Jugendlichen, der Betriebe und der Kantone. Sie wirke dem Wettlauf um frühe Vertragsabschlüsse und damit der Gefahr von Lehrvertragsabbrüchen aufgrund einer ungeeigneten Auseinandersetzung mit der Berufswahl und einem Leistungsabbau in der Schule entgegen.
Mit dieser Begründung einigte sich die Berufsbildungskonferenz auf drei Grundsätze:
Die SekZH hat sich in den vergangenen Monaten bei verschiedenen Verantwortungsträgern für die Einhaltung des Berufswahlfahrplans stark gemacht. Die drei Grundsätze – im Interesse der Schule und der Jugendlichen – freuen die SekZH ausserordentlich.
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