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Schulassistenz

Ausgangslage


Schulassistenzen bieten eine von zahlreichen Möglichkeiten, die Lehrpersonen auf allen Stufen in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Aufgrund der wachsenden gesellschaftlichen Anforderungen und Erwartungen an die Schule kann der Einsatz von Schulassistenzen die Lehrperson entlasten und zu einer qualitativ hochwertigen Schulqualität beitragen.

Die SekZH unterstützen den Einsatz von Schulassistenzen, wenn diese zielführend und nach klaren Rahmenbedingungen eingesetzt werden. Siehe dazu auch «Schulassistenz Empfehlungen» vom VSA, 30. Januar 2018.

a) Nutzen

Schulassistenzen können die Lehrperson entlasten:

  • Im Unterricht, bei dem für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen kein heilpädagogischer Auftrag besteht.
  • Bei grossen und besonders heterogenen Klassen
  • Im Unterricht, in dem vier Augen und Hände besonders gefordert sind.
  • In gewissen Unterrichtssettings, wie z.B. Gruppenarbeiten, Halbklassenunterricht (zur Betreuung der ruhig arbeitenden Halbklasse)
  • Als individuelle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Ansprüchen (Behinderungen/Einschränkungen)
  • Im Fremdsprachenunterricht, sofern die Schulassistenz MuttersprachlerIn ist

b) Gefahren und Risiken

Schulassistenzen sollen:

  • nicht als billigen Ersatz der SHP dienen-nicht als Vikare eingesetzt werden
  • keine Lehrperson ersetzen-nicht für die Disziplin im Klassenzimmer verantwortlich sein
  • nicht als Sparmassnahme dienen
  • kommunal angestellt und adäquat entlöhnt werden-

c) Empfehlung SekZH

Ein erfolgreicher Einsatz der Schulassistenzen bedingt klare Rahmenbedingungen. Die Rolle der Schulassistenzen, die Zuständigkeit und die Grenzen des Einsatzes müssen vor Ort klar geregelt sein. Die Integration im Schulteam, ein gegenseitiger Respekt und eine gute Koordination ist essentiell für einen erfolgreichen Einsatz. Die SekZH unterstützen die Empfehlungen zum Einsatz von Schulassistenzen gemäss «Schulassistenz_Empfehlungen» vom VSA, 30. Januar 2018 – diese sollen unbedingt im ganzen Kanton gleich umgesetzt werden.

Dezember 2020V1.0

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